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   FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01   

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https://dejure.org/2005,48994
FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01 (https://dejure.org/2005,48994)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22.06.2005 - 5 K 2075/01 (https://dejure.org/2005,48994)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 5 K 2075/01 (https://dejure.org/2005,48994)
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  • BFH, 11.03.2004 - VII R 19/02

    Vertreterhaftung für Umsatzsteuerschuld

    Auszug aus FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Der Haftungszeitraum beginnt im Zeitpunkt der erstmaligen Verwirklichung des Haftungstatbestandes (vgl. dazu BFH-Urteil v. 11. März 2004 VII R 19/02, BStBl. II 2004, 967).

    Einer Fälligstellung durch das Finanzamt bedarf es nicht (vgl. BStBl. II 2004, 967).

  • BFH, 12.10.1999 - VII R 98/98

    Der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners steht der Erlass des

    Auszug aus FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Entstehung und Fälligkeit der Voranmeldungsforderungen bleiben aber ebenso wie beim Erlass eines Jahressteuerbescheides unberührt, soweit im Jahresbescheid keine Feststellungen darüber enthalten sind, dass die einzelnen Voranmeldungen materiell fehlerhaft waren (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1999 VII R 98/98, BdStBl. II 2000, 486).
  • BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82

    Umsatzsteuerrückstand - Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme -

    Auszug aus FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Der Geschäftsführer darf sich auch nicht durch Vorausabtretung von Kundenforderungen an Lieferanten aufgrund verlängerter Eigentumsvorbehalte außerstande setzen, die geschuldete Umsatzsteuer entsprechend den sonstigen Forderungen anteilig abzuführen (vgl. BFH-Urteil v. 17. Juli 1997 VII R 188/82, BStBl. II 1988, 172 m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99

    Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden

    Auszug aus FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Mangels vollständiger Buchführungsunterlagen kann die durchschnittliche Tilgungsquote im Streitfall nur im Schätzungswege nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 AO analog festgestellt werden (vgl BFH-Beschluss vom 31. März 2000 VII B 187/99, BFH/NV 2000, 1322).
  • BFH, 04.07.1979 - II R 74/77

    Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung - Risikoverteilung - Beitreiben

    Auszug aus FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Der Haftungsschulder Kraft Tatbestandsverwirklichung trägt grundsätzlich das Risiko, dass die Steuerforderung beim Steuerschuldner nicht beigetrieben werden kann (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 04. Juli 1979 II R 74/77, BStBl. II 1980, 126).
  • BFH, 26.02.1991 - VII R 107/89

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Nichtabführung von Lohnsteuer und

    Auszug aus FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Selbst im Erfolgsfalle des Antrags würde die nachträgliche Stundung der Umsatzsteuervorauszahlungsschuld November 1996 nicht dazu führen, dass die Verwirklichung des Haftungstatbestandes insoweit rückwirkend entfiele (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 107/98, BFH/NV 1991, 578).
  • BFH, 08.05.1990 - VII B 173/89

    Eingeschränkte Haftung des AG-Vorstandsvorsitzenden für Umsatzsteuerrückstände

    Auszug aus FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Ende des Haftungszeitraum ist der Zeitpunkt, in dem der Geschäftsführer seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Steuerschuldnerin und damit die Möglichkeit die steuerlichen Pflichten doch noch zu erfüllen, verliert (vgl. BFH-Beschluss v. 08. Mai 1990 VII B 173/89, BFH/NV 1991, 12).
  • FG Schleswig-Holstein, 10.03.1999 - IV 1563/97

    Umfang der Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuer; Haftung

    Auszug aus FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Nur wenn Berichtigung und Aufrechnung noch vor Abschluss des Einspruchsverfahrens gegen den Haftungsbescheid erfolgen, ist der Ausfall der umsatzsteuerpflichtigen Forderungen im Haftungsverfahren zu berücksichtigen; führen Berichtigung und Aufrechnung später zum (teilweisen) Erlöschen der haftungsgegenständlichen Steuerschuld, ist wegen der Akzessorietät der Haftung eine Korrektur des Haftungsbescheides in einem gesonderten Verfahren nach § 130 AO vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1985 VII R 108/79, BFH/NV 1985, 19 und FG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2004 9 K 9544/00, EFG 2004, 1957; a.A. Schleswig-holsteinisches FG, Urteil vom 10. März 1999 IV 1563/97, EFG 1999, 746).
  • BFH, 29.01.1985 - VII R 108/79

    Antrag auf Freistellung eines Geschäftsführers einer in Konkurs gefallenen GmbH

    Auszug aus FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Nur wenn Berichtigung und Aufrechnung noch vor Abschluss des Einspruchsverfahrens gegen den Haftungsbescheid erfolgen, ist der Ausfall der umsatzsteuerpflichtigen Forderungen im Haftungsverfahren zu berücksichtigen; führen Berichtigung und Aufrechnung später zum (teilweisen) Erlöschen der haftungsgegenständlichen Steuerschuld, ist wegen der Akzessorietät der Haftung eine Korrektur des Haftungsbescheides in einem gesonderten Verfahren nach § 130 AO vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1985 VII R 108/79, BFH/NV 1985, 19 und FG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2004 9 K 9544/00, EFG 2004, 1957; a.A. Schleswig-holsteinisches FG, Urteil vom 10. März 1999 IV 1563/97, EFG 1999, 746).
  • FG Berlin, 22.01.2004 - 9 K 9544/00

    Haftung des Mitgeschäftsführers einer GmbH wegen Versäumung der gesetzlichen

    Auszug aus FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Nur wenn Berichtigung und Aufrechnung noch vor Abschluss des Einspruchsverfahrens gegen den Haftungsbescheid erfolgen, ist der Ausfall der umsatzsteuerpflichtigen Forderungen im Haftungsverfahren zu berücksichtigen; führen Berichtigung und Aufrechnung später zum (teilweisen) Erlöschen der haftungsgegenständlichen Steuerschuld, ist wegen der Akzessorietät der Haftung eine Korrektur des Haftungsbescheides in einem gesonderten Verfahren nach § 130 AO vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1985 VII R 108/79, BFH/NV 1985, 19 und FG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2004 9 K 9544/00, EFG 2004, 1957; a.A. Schleswig-holsteinisches FG, Urteil vom 10. März 1999 IV 1563/97, EFG 1999, 746).
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